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Prüfung nach ASR A 1.7 und Wartung inklusiver Schließkraftmessung Tore unterliegen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Aufgrund   der “Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)” müssen Tore mindestens einmal jährlich von sachkundigen Personen überprüft werden. Die ASR A1.7 beinhaltet weitere Maßnahmen. So müssen bei elektrisch betriebenen Anlagen die Kräfte an der Hauptschließkante überprüft werden. Diese Verpflichtung obliegt dem Betreiber der Anlage, so dass dieser im Schadensfall haftbar ist. In Betrieb befindliche Tore haben grundsätzlich keinen Bestandschutz, auch dann nicht, wenn sie vor dem Zeitpunkt der in Europa geltenden Produktnorm Tore (EN 13241-1) in den Markt gebracht und eingebaut wurden. (Kraftbetätigte) sind Bestandteile von Arbeitsstätten. Für deren Beschaffenheit, Einbau und Lage in Gebäuden und Betriebsgeländen sowie für deren Betreiben gilt in Deutschland die staatliche Arbeitsstättenregel ASR A1.7, die die entsprechenden Anforderungen im Sinne des Arbeitsschutzrechts konkretisiert. Gemäß § 3/3a ArbStätt-V in Verbindung mit § 5 ArbSchu-G haben Torbetreiber regelmäßig sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten keinen Gefährdungen ausgesetzt sind. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Torprüfungen mit integrierter Kraftmessung nach ASR A1.7 Kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten unterliegen einer umfangreichen sicherheitstechnischen Überprüfung. Dieses erfolgt sachgerecht und regelmäßig mindestens einmal pro Jahr. Tore müssen der Anforderung genügen, die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen einzuhalten. Geben dies die Torsteuerung und die Schutzeinrichtung an der/den Schließkanten nicht her, müssen insbesondere ältere Tore nachgerüstet, im äußersten Fall ausgetauscht werden, wenn sie den technischen Regeln/Normen und Rechtsbestimmungen genügen sollen. Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand zu bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktionskontrollen überprüft werden. Korrekte Ausführungen und qualifizierte Kundendienstmonteure sorgen für Ihre Toranlage     für höchste Betriebssicherheit   eine längere Lebensdauer     Früherkennung von Verschleißerscheinungen - dadurch auch weniger Reparaturen Prüfung Bei den Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Durchführung der Prüfung ist zu dokumentieren, d.h. es müssen Prüfbücher angelegt sein, Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung. (”Quellenbezug aus der ASR A1.7”)      
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