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Qualität die überzeugt - Ein Partner für den Service an allen Toren
Prüfung kraftbetätigter Toranlagen
Zu unserem Portfolio gehören die Prüfung und Wartung
sämtlicher am Markt befindlicher Toranlagen:
Sectionaltore, Rolltore, Schnelllauftore, Schiebetore,
Hofschiebetore, Falttore, Überladebrücken,
Brandschutztore und Brandschutztüren, Feststellanlage...
Nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien ASR A1.7
müssen kraftbetätigte Toranlagen im Gewerbebereich mindestens
einmal jährlich von einem Sachkundigen auf sicherheitstechnische
Funktionen regelmäßig überprüft werden.
Individuell auf Ihre Firma und Ihre Toranlagen stimmen wir
unsere jährlichen Servicepauschalen und die erforderlichen
Wartungsfrequenzen ab.
Durch die gleichzeitigen Wartungsarbeiten werden Maßnahmen
zur Bewahrung des Soll-Zustandes durchgeführt.
Durch die regelmäßige Prüfung und Wartung können teure
Reparaturen vermieden werden, denn nur funktionsfähige
und fachgerecht gewartete Anlagen sorgen für reibungslose
Produktionsabläufe und für die notwendige Sicherheit in
Ihrem Unternehmen.
Prüfung nach ASR A 1.7 und Wartung
inklusiver Schließkraftmessung
Tore unterliegen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Aufgrund
der “Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)” müssen Tore mindestens
einmal jährlich von sachkundigen Personen überprüft werden.
Die ASR A1.7 beinhaltet weitere Maßnahmen. So müssen bei elektrisch
betriebenen Anlagen die Kräfte an der Hauptschließkante überprüft werden.
Diese Verpflichtung obliegt dem Betreiber der Anlage, so dass dieser im
Schadensfall haftbar ist. In Betrieb befindliche Tore haben grundsätzlich
keinen Bestandschutz, auch dann nicht, wenn sie vor dem Zeitpunkt der i
n Europa geltenden Produktnorm Tore (EN 13241-1) in den Markt
gebracht und eingebaut wurden.
(Kraftbetätigte) sind Bestandteile von Arbeitsstätten. Für deren Beschaffenheit,
Einbau und Lage in Gebäuden und Betriebsgeländen sowie für deren
Betreiben gilt in Deutschland die staatliche Arbeitsstättenregel ASR A1.7,
die die entsprechenden Anforderungen im Sinne des Arbeitsschutzrechts
konkretisiert. Gemäß § 3/3a ArbStätt-V in Verbindung mit § 5 ArbSchu-G
haben Torbetreiber regelmäßig sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten
keinen Gefährdungen ausgesetzt sind. Dabei ist der Stand der Technik
zu berücksichtigen.
Torprüfungen mit integrierter Kraftmessung nach ASR A1.7
Kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten unterliegen einer umfangreichen
sicherheitstechnischen Überprüfung. Dieses erfolgt sachgerecht und
egelmäßig mindestens einmal pro Jahr.
Tore müssen der Anforderung genügen, die maximal zulässigen
Betriebskräfte an Quetsch-,Scher- und Stoßstellen einzuhalten.
Geben dies die Torsteuerung und die Schutzeinrichtung an der/den
Schließkanten nicht her, müssen insbesondere ältere Tore nachgerüstet,
im äußersten Fall ausgetauscht werden, wenn sie
den technischen Regeln/Normen und Rechtsbestimmungen genügen sollen.
Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer
Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut f
unktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten.
Um Tore in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand zu bedienen
und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf
Funktionskontrollen überprüft werden. Korrekte Ausführungen und
qualifizierte Kundendienstmonteure sorgen für Ihre Toranlage
für höchste Betriebssicherheit
eine längere Lebensdauer
Früherkennung von Verschleißerscheinungen - dadurch auch weniger
Reparaturen
Prüfung
Bei den Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt
und abgestellt werden.
Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm
beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).
Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben
der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen
durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden.
Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen
den Regeln der Technik. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor
der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem
Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
Die Durchführung der Prüfung ist zu dokumentieren,
d.h. es müssen Prüfbücher angelegt sein,
Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung.
(”Quellenbezug aus der ASR A1.7”)
Sicherheitstechnische
Überprüfung